Schon länger ist bekannt, dass die Maskenpflicht an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden soll. Heute (15. Oktober) hat das Kultusministerium die Schulen über diese Regelung noch einmal informiert und ihnen auch weitere Hinweise an die Hand gegeben. Dies wird auch in der Corona-Verordnung Schule festgehalten, die das Kultusministerium am Wochenende notverkünden wird. Es bleibt dabei natürlich bei der grundlegenden Änderung: Ab Montag können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen. Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin – sie bleibt dort als Sicherheitszaun erhalten. „Die aktuell niedrigen Zahlen beim Infektionsgeschehen erlauben es uns, einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Damit erleichtern wir den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften den Unterricht. Denn ohne Maske fällt die Kommunikation – das Herzstück der Pädagogik – leichter“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Maske kann freiwillig getragen werden
Auch die Lehrer*innen können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schüler*innen einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen. „Selbstverständlich verbieten wir das Tragen der Maske nicht. Wer will, kann also im Klassenzimmer weiterhin freiwillig eine Maske tragen“, erklärt die Kultusministerin. Eine besondere Regelung gilt unter anderem für die Schüler*innen der Grundstufe (Kl. 1-4). Für diese Schüler*innen entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.
Sicherheitszäune bei der Maskenpflicht
Die Lockerung der Maskenpflicht am Platz wird dabei von wichtigen Sicherheitszäunen begleitet. So muss die Maske am Platz wieder aufgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht. Zudem müssen die Schüler*innen sowie Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse bzw. Lerngruppe kommen sollte. Dann muss die Maske fünf Tage lang – analog zur Testung nach einem Corona-Fall in der Klasse – wieder aufgesetzt werden.
Der Sicherheitszaun des engmaschigen Screenings der Schüler*innen wird beibehalten. Die Finanzierung der Testungen wurde bereits über die Herbstferien hinaus bis zum Ende des Jahres gesichert. Es gilt also weiterhin, dass die Schüler*innen drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche machen müssen. „Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen durch unser tägliches Monitoring an Schulen weiterhin sehr genau. Sollte sich zeigen, dass das Infektionsgeschehen deutlich zunimmt, werden wir den Sicherheitszaun Maskenpflicht wieder hochziehen. Denn die Kernziele bleiben selbstverständlich Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts“, sagt Schopper.