Sonderpädagogische Bildung
Diagnosekinder in Klasse 1
Unsere Klasse 1 enthält Kinder mit einem unbefristeten sonderpädagogischen Bildungsanspruch und Kinder mit einem befristeten sonderpädagogischen Bildungsanspruch (Diagnosekinder).
Diagnosekinder sind Kinder, die schulpflichtig sind und bei denen noch nicht absehbar ist, ob die Anforderungen der Grundschule erfüllt werden können.
Durch Begutachtung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik und Festestellung durch das Staatliche Schulamt Rastatt können in Klasse 1 Diagnosekinder aufgenommen werden, die Entwicklungsverzögerungen in mehreren Bereichen, beispielsweise beim Spielen, Sprechen, Bewegen, Wahrnehmen, Denken oder im lebenspraktischen Handeln aufweisen und die noch nicht eindeutig einer Schulart zugeordnet werden können.